Osteuropäischer Schäferhund
Die Rasse Osteuropäischer Schäferhund hat ihre Wurzeln und ihren Ursprung in der ehemaligen UdSSR.
Diese Hunderasse ist vom FCI , der Federation Cynologique Internationale, die ihren Sitz in Thuin hat, nicht anerkannt, aber sehr wohl vom russischen Kynologenverband, der den Staat Russland in der Internationalen Vereinigung der Kynologen repräsentiert. Das Patronat über diese Hunderasse des Osteuropäischen Schäferhundes obliegt Russland.
Nachdem ab dem Jahr 1904 Deutsche Schäferhunde in Russland im Krieg und im Dienste der Polizei eingesetzt worden waren, gab es immer wieder Bestrebungen einen Schäferhund nach dem großen Vorbild des Deutschen Schäferhundes zu züchten, die nicht zum Erfolg führten.
Erst 1930 gelang die Züchtung und es gab nun den Osteuropäischen Schäferhund, der seinen Dienst im Militär und in der Volkswirtschaft unter unterschiedlichsten klimatischen Gegebenheiten versehen sollte.
Das Landwirtschaftsministerium der UdSSR legte die Standards für diese Hunderasse 1964 fest.
Das Wesen
Das Wesen des Osteuropäischen Schäferhundes konzentriert sich auf seine Aufmerksamkeit und seine aktive Abwehrreaktion.
Ausgeglichenheit, Stabilität, Belastbarkeit, ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein sowie überzeugende Selbstsicherheit sind die Grundtugenden dieses Hundes. Sehr wichtig ist seine Aufmerksamkeit und sein Misstrauen fremden Personen gegenüber.
Auf keinen Fall toleriert werden feiges und unkontrolliert aggressives Verhalten, Unsicherheit, Wesensschwäche, Nervenschwäche und Bissigkeit.
Allgemeines Aussehen
Der Osteuropäische Schäferhund ist von mittlerer bis überdurchschnittlicher Größe, von kräftigem Knochenbau und von einer gut entwickelten Muskulatur.
Die Widerristhöhe muss bei Hündinnen 62 cm bis 72 cm und bei Rüden 66 cm bis 76 cm betragen, die Rumpflänge soll ca. 10 - 17% länger sein als die Widerristhöhe. Die Rüden wachsen größer und stärker als die Hündinnen.
Hunde mit einer Größe von 1cm darunter oder darüber werden nicht akzeptiert.
Die bevorzugte Gangart des Hundes ist ein starker Trab mit Aufschub. Das Tier muss sich gut bewegen können, frei und im Gleichgewicht.
Die vorderen Gliedmaßen sind gerade und parallel, das Schulterblatt ist lang und an den Rumpf angeschlossen. Der Oberarm weist muskulöse Schultern auf und eine gewisse Länge. Der Vordermittelfuß soll nicht zu lang, jedoch federnd, und kräftig sein. Die Länge der Vorderläufe soll bis zum Ellenbogen ca. 50% der Widerristhöhe ausmachen in einem 45 Grad Winkel. Die Pfoten scheinen rundlich, ein bisschen gewölbt und geschlossen, die Sohlen hart und belastbar, die Nägel voller Kraft und dunkel.
Die hinteren Gliedmaßen folgen denselben Idealen wie die vorderen. Die Sprunggelenke sind von stabiler Festigkeit.
Nicht akzeptiert werden Hunde, die eine Krümmung der Gliedmaßen zeigen, schwache Bänder haben und sich unsymmetrisch bewegen.
Die Körperlänge muss die Widerristhöhe um 10-17% übertreffen, sowohl Rücken als auch Lende sind kräftig und muskulös. Die Brust sollte von ovaler Form und mäßiger Breite sein, der Bauch sollte eingezogen sein.
Schwäche der Muskelentwicklung wird nicht toleriert.
Die Rute soll der Form eines Säbels entsprechen und im ausgeglichenen Zustand nach unten getragen werden. Entstellende Missbildungen werden nicht akzeptiert.
Rüden sollen in Besitz zweier normaler Hoden sein, die zur Gänze im Hodensack sind. Deutlich unterschiedliche oder verkümmerte Hoden sind nicht zu dulden.
Das Deckhaar soll fest anliegen, dicht und gerade sein. Langhaar, Langstockhaar und weiße Haarfarbe sind ein Ausschlussgrund.
Die Zeichnung ist exakt vorgeschrieben, wird dem nicht entsprochen, wird der Hund nicht zugelassen.
Der Kopf verhält sich zum Körper proportional.
Die Augen sind von mittlerer Größe, mandelförmig und schräg liegend. Sie sollen nicht hervortreten und nicht glänzen. Dunkle Augen sind hellen oder stechenden vorzuziehen.
Die Nase soll schwarz und groß sein.
Das Gebiss wird sehr rigide bestimmt und es gibt sehr präzise Vorschriften, die befolgt werden müssen.
Grundsätzlich muss der Hund 42 Zähne ohne Fehlstellungen aufweisen.
Die Ohren sollen aufrecht und mittelgroß sein und keine Missbildung aufweisen.
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